Seitenbereiche
wir halten ihnen den rücken frei.
Inhalt

Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht

Nicht vergessen: Wie in einer früheren Ausgabe der Steuernews schon berichtet, sind Unternehmer grundsätzlich ab dem 1.1.2020 zur Teilnahme an der neuen elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke verpflichtet, außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.

ACHTUNG: Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt und die Behörden können bereits ab 1.12.2019 an Teilnehmer im Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Zur Abholung von elektronischen Zustellungen ist unter anderem eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP - https://www.usp.gv.at) erforderlich, im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ können Sie als Postbevollmächtigter unter anderem die E-Mail-Adresse für Verständigungen über neue Nachrichten eingegeben. Weitere Informationen finden Sie www.usp.gv.at und auf www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.

Stand: 26. November 2019

Bild: Illustration

Über uns
Wir sind Ihr Partner für umfassende steuerliche Beratung und Rechnungswesen mit Standorten in Dornbirn und Bizau. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.