Seitenbereiche
wir halten ihnen den rücken frei.
Inhalt

Registrierkasse: Jahresabschluss und Datensicherung nicht vergessen!

Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers der Registrierkasse zu ermitteln (Monatszähler) und als Barumsatz mit Betrag Null (0) zu speichern. Die meisten Kassensysteme bieten dafür eine Extra-Anwendung an.

Zu jedem Ende eines Kalenderjahres muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Dafür kann der Monatsbeleg für Dezember verwendet werden, muss jedoch zusätzlich als Jahresbeleg ausgedruckt werden.

Der Jahresbeleg ist bis zum 15. Februar des Folgejahres mit der Belegcheck-App des Finanzministeriums zu prüfen und laut Bundesabgabenordnung mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Zumindest quartalsweise ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll auf einem elektronischen, externen Medium unveränderbar zu sichern. Das gespeicherte Protokoll ist laut Bundesabgabenordnung mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: gstockstudio - Fotolia.com

Über uns
Wir sind Ihr Partner für umfassende steuerliche Beratung und Rechnungswesen mit Standorten in Dornbirn und Bizau. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.